Vorschriften:
Gemäß den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) sind Gerüste deutlich sichtbar von öffentlichen Verkehrswegen wie Fußgänger- oder Radwegen abzusperren. Je nach lokalen Gegebenheiten kann bei verringerter lichter Durchgangshöhe, z.B. bei Fußgängertunneln unter Gerüsten eine Portalmarkierung erforderlich sein.
Montagehinweis:
Um die Anforderungen gemäß RSA (Teil A) an die Absicherung von Gerüsten und Fußgängerpassagen zu erfüllen, hat Layher für das Blitz Gerüst schnell montierbare Bauteile aus Stahl mit rot-weißer, reflektierender Folie der Reflexionsklasse RA2 entwickelt. Sie werden einfach in die Geländerkästchen des Blitz Gerüst Stellrahmens eingehängt. Für die stirnseitige Montage sind Portalmarkierungen mit Halbkupplungen erhältlich.
Ihr Vorteil:
Durch die verzinkte Oberfläche der Bauteile überzeugen diese außerdem durch ihre Langlebigkeit und Wiederverwendbarkeit.