Vorlaufender Seitenschutz als zentrale Sicherheitsmaßnahme
Beim Gerüstbau besteht vorrangig die Pflicht zum Einsatz eines Montagegeländers, um das Absturzrisiko während der Errichtung und Demontage des Gerüsts zu minimieren. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften und Arbeitsschutzrichtlinien (z. B. TRBS 2121-1) muss bereits während des Aufbaus ein seitlicher Schutz vorhanden sein, um die Sicherheit der Monteure zu gewährleisten. Ein Montagegeländer dient dabei als vorlaufender Seitenschutz, der vor dem Betreten der nächsthöheren Gerüstlage installiert wird. Ersatzweise darf ausschließlich eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nur in Ausnahmefällen als Schutzmaßnahme genutzt werden, wenn der Einsatz eines Montagegeländers technisch nicht möglich oder unzumutbar ist.
Die Layher Komponenten Montagepfosten T19, die Montagegeländer T19 1,57 / 2,07 m oder 2,07 / 3,07 m sowie das Stirn-Montage-Sicherungs-Geländer dienen der o.g. vorübergehenden Sicherung gegen Absturz während der Montage von Gerüstteilen. Nach TRBS 2121-1 ist mindestens ein einteiliger Seitenschutz über die gesamte Gerüstlänge der obersten Gerüstlage von der darunterliegenden, bereits gesicherten Gerüstlage zu montieren.
Pflichten und Anforderungen:
✔ Montagegeländer erforderlich ab einer Absturzhöhe von 2,00 m, wenn keine anderen Schutzmaßnahmen wie Fanggerüste oder Netze vorhanden sind.
✔ Muss bereits während des Aufbaus montiert und bis zur vollständigen Fertigstellung des festen Seitenschutzes belassen werden.
✔ Schutz der Monteure vor Absturz, indem es als temporäre Absturzsicherung fungiert.
✔ Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften (z. B. DIN EN 12811, TRBS 2121-1) zur Unfallverhütung.
Das Montagegeländer trägt wesentlich zur Erhöhung der Arbeitssicherheit im Gerüstbau bei und ist eine verbindliche Schutzmaßnahme, um Unfälle durch Absturz zu verhindern.