Vorschriften:
Gemäß der neuen Fassung der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121-1, ist bei Gerüsten mit einer Aufstiegshöhe von mehr als 5 Metern beim späteren Gebrauch durch den Gerüstnutzer der Zugang zum Gerüst über innenliegende Leitern nicht mehr erlaubt. Als Alternative kann z. B. die Aluminium-Komfort von Layher mit breiteren Trittstufen und einer Tritthöhe von 0,22 m verwendet werden, welche den sicheren Auf- und Abstieg im Gerüst gewährleistet. Außerdem ist der Aufstieg um ein vielfaches schneller. Bauhandwerker haben immer eine Hand frei, wodurch problemlos Werkzeug und Arbeitsmaterial nach oben transportiert werden kann. Das permanente Öffnen und Schließen der Durchstiegsklappen entfällt. Es versperren keine Etagenleitern den Weg auf dem Arbeitsbelag.
Anfangstreppen gewährleisten Höhenausgleich:
Für den flexiblen Höhenausgleich im Gelände stehen verschiedene Anfangstreppen mit einer Höhe von 1,00 m, 1,20 m oder 1,70 m zur Verfügung. Mit ihnen kann ein fließender Übergang zum vorgesetzten Podesttreppenturm realisiert werden – auch bei starken Geländeneigungen. Dabei ist die 1,00 m hohe Variante mit Standfüßen ausgestattet. Die Varianten mit 1,20 m und 1,70 m Höhe verfügen zusätzlich über Anschlüsse für Fußspindeln.